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Geld

Kosten und Finanzierung

Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es, gemessen am Bedarf, nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Vertrags-Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne Weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann. Patienten, die keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassene Vertrags-Psychotherapeuten bekommen könnten, haben andere Möglichkeiten. Gerne biete ich ein persönliches Gespräch zum Kennenlernen und zur Aufklärung über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten an.

Sie können mir hierfür gerne eine e-mail schreiben, dann rufe ich sie so schnell wie möglich zurück. Unter Kosten und Finanzierung können sie sich bereits vorab informieren.

Gesetzliche Krankenkassen mit Kostenerstattung

Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen können entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragen. Kann im Falle einer psychischen Erkrankung die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit anbieten, unterstütze ich gerne bei der Beantragung.

Private Krankenkassen und Beihilfeversicherung

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeversicherungen übernommen. Die genauen Tarifbestimmungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse bei Aufnahme der Psychotherapie zu erfragen. Umfang und Anzahl der Psychotherapie Sitzungen, welche übernommen werden variieren je nach Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten und beträgt 102,57€.

Selbstzahler

Es gibt immer die Möglichkeit die Psychotherapie und Beratungsgespräche privat zu finanzieren. Die Krankenkasse erhält hierbei keine Information, dass eine Psychotherapie begonnen wurde. Die Gebühren richten sich nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen 102,57€ pro Sitzung.

Psychotherapie nach KJHG

Die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche wird, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) finanziert.
Dafür muss der für ihren Bezirk zuständige Fachdienst (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schulpsychologischer Dienst oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle) von Ihnen kontaktiert werden. Nach Feststellung des Therapiebedarfs werden die Kosten vom Jugendamt übernommen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII-KJHG) sieht neben anderen Unterstützungsangeboten auch Psychotherapie (KJHG § 27 Abs.3 und §35a) für Kinder und Jugendliche vor. Besondere Beachtung findet hier das gesamte soziale Umfeld des betroffenen Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Parallel zur Psychotherapie werden auch andere Bezugspersonen (z.B. Erzieher, Lehrer) einbezogen; die Eltern werden in ihrer Elternrolle unterstützt.
Für die Einleitung einer Psychotherapie nach KJHG ist vorher ein Antrag der Erziehungsberechtigten beim zuständigen Fachdienst oder regionalen Sozialdienst des Wohnbezirks zu stellen. Der Fachdienst (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst oder die Erziehungs- und Familienberatungsstellen) überprüft gemeinsam mit dem Jugendamt, ob diese Form der Psychotherapie angezeigt ist. 

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